Rechtslage und Versicherungsschutz beim Schleppbetrieb
Grundsätzlich sind alle Clubmitglieder über den Club beim Schleppen versichert. Bei fahrlässiger Handlung kann die entsprechende Person, wie im normalen Leben, immer haftbar gemacht werden. Der Präsident oder Vorstand haftet NICHT im Namen des Clubs und muss somit auch nicht in die Kiste.
Am Samstag den 9.3.2008 wurden im Stammertal das erste Mal erfolgreich geschleppt.
Am basteln ..
Caddy in Action ..